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BGW Beiträge treffen Friseure unterschiedlich

Im April ist es wieder soweit. Die BGW schickt die Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2009. Erfreulich: die Beiträge bleiben trotz des durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz erforderlichen Lastenausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften stabil; sie steigen um knapp 0,5 Prozent. Die Ursache dafür liegt vor allen Dingen in dem von und bei der Diskussion um das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz gemeinsam mit der BGW durchgesetzten Lohnsummenfreibetrag von nunmehr 181.500,00 €, bis zu dem sich die Umlage nur in geringem Maße auswirkt.

Ca. 95 % der Friseurbetriebe liegen nach der Umsatzsteuerstatistik unter dieser Lohnsumme. Für die restlichen 5 % wird es allerdings eine zusätzliche Belastung von ca. 5 - 6 % geben.

Einen weiteren Punkt möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: Die Überprüfungen der Betriebe durch die Rentenversicherung hat, wie schon im letzten Jahr angedeutet, zu einer "Zunahme" der Beschäftigten im Friseurhandwerk von 2,5 % und bei den Unternehmern gar um 5 % geführt. Hauptsächlich 400-Euro-Kräfte sind von den Betrieben nachgemeldet worden. Bei den Unternehmern tauchten bisher nicht erfasste Salon neben den Neugründungen erstmals in der Statistik auf. Insofern war unsere Politik, die sich im Gegensatz zu anderen BGW-Berufsgruppen für eine Verlagerung der Kompetenzen auf die Rentenversicherung ausgesprochen hat, durchaus richtig.




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