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Kurzarbeitergeld auch für das Friseurhandwerk möglich

Die Finanzkrise macht auch vor dem Friseurhandwerk nicht halt, dennoch gibt es Wege, diese Herausforderung zu bestehen. Nicht nur im Bereich der Industrie oder bei Großbetrieben besteht ab sofort die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können so Arbeitsplätze gesichert werden und die Mitarbeiter fortgebildet werden.

Sollten Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, so können Sie einen Termin mit Herr Feix vereinbaren. Mit unseren Kooperationspartnern können dann die entsprechenden Anträge nach Prüfung der Sachlage gestellt werden.

Terminvereinbarung: 
Herr Feix 
Tel.: 030 / 864 702 0   
Stichwort Kurzarbeitergeld


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